Als Teilelement des Projektes „Zukunftskapital“ wurde im Rahmen des Modellvorhabens Land(auf)Schwung die „Stiftung für Bürger Landkreis Neunkirchen“ eingerichtet. Unter den Zielsetzungen, die Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern und einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung zu leisten, werden gemeinnützige Projekte und Vorhaben mit mildtätigen Zwecken unterstützt. Mit dem Ziel eines landkreisweiten Engagements und der Möglichkeit zur Partizipation können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit Projekten und/oder Spenden einbringen.

 

Gute Gründe

Im Landkreis Neunkirchen Gutes bewegen

Die Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung unseres Landkreises tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst-, Kultur und Denkmalpflege
  • Tierschutz
  • Sport
  • Mildtätigkeit
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Wissenschaft und Forschung
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Kirchliche Zwecke und Religion
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Stiftungsrat

Über die Verwendung der jährlichen Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung des Landkreises Neunkirchen. Der Stiftungsrat ist mit folgenden Personen besetzt:

 

Landrat Sören Meng als Vorsitzender

Thomas Thiel

Klaus Häusler

Manfred Leibfried

Elmar Schneider

 

Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bankverbindung

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE38 5925 2046 0100 1869 07

BIC: SALA DE 51 NKS

  • Ich kann dauerhaft Projekte im Landkreis Neunkirchen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit meiner Spende, mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meinen Landkreis und seine BürgerInnen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym wirken oder auch in die Öffentlichkeit gehen.