Microprojektförderung der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen im Jahr 2017

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Förderantrag zur Microprojektfinanzierun
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Das Projekt „Microprojektförderung“ der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen geht in die 2 Runde. Nach der sehr erfolgreichen Kampagne im Jahr 2016, mit der insgesamt 24 Projekte im Landkreis Neunkirchen gefördert werden konnten, geht die Kampagne nun in die 2. Runde. Dank der Unterstützung des Bundesmodellprojektes Landaufschwung im Landkreis Neunkirchen können nun Projekte aus den Bereichen Jugend und Bildung mit insgesamt 10.000 Euro unterstützt werden. Nachfolgend finden Sie die Kriterien, wie Sie sich mit Ihrem Projekt um eine Förderung bewerben können:

 

Worum geht es?

 

Im Rahmen der Microprojektförderung können sich Projekte aus dem Landkreis Neunkirchen um eine Förderung bis maximal 1.000 Euro bewerben. Mit dieser „Mirco-Projekt-Förderung“ will die Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen im Rahmen des Bundesmodellvorhabens Land(auf)Schwung einen finanziellen Beitrag zum vielfältigen Engagement in der Region leisten.

 

Wer wird gefördert?

 

Bewerben können sich alle als Gemeinnützig anerkannten Vereine, Selbsthilfegruppen und Organisationen, die gemeinwohlorientierte, zukunftsgerechte und nachhaltige Projekte aus den Bereichen Bildung und Jugend beginnen wollen oder bereits begonnen haben und damit unsere Gesellschaft ein wenig verändern und bereichern können.

 

Bedingung ist, dass das Projekt und die Arbeit im Landkreis Neunkirchen vollbracht oder die Förderung einem Projekt im Landkreis zugutekommt.

 

Das Projekt sollte kurz vor dem Start oder bereits am Laufen sein. Eine Förderung von Einzelmaßnahmen ist ebenso möglich, wie der Zuschuss zu laufenden Projekten.

 

Wie wird gefördert?

 

Projekte können eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Der Stiftungsrat der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen begutachtet das eingereichte Projekt. Dann wird über die Förderung und deren Höhe entschieden.

 

Wie kann ich mich bewerben?

 

Sie können sich durch die Einreichung eines Antrages bewerben (einstufiges Verfahren). Ihre Bewerbungsunterlagen in Form eines Antrags sollen verdeutlichen und belegen, welches Projekt / Maßnahme Sie durchführen oder durchführen wollen, oder welches besondere bürgerschaftliche Engagement Sie für die Menschen im Landkreis Neunkirchen mit der Förderung leisten wollen.

 

Was gehört zum Antrag?

 

Zum Antrag (siehe Förderantrag der Stiftung für Bürger) gehört eine Beschreibung des Projekts, die Ziele des Projekts, die Einordnung des Projekts in einen Förderzweck-Bereich (Jugend oder Bildung), der Projektwert und Angaben zu den aus der Stiftung benötigten Mittel sowie die Kontaktdaten des Antragstellers. Im Internet steht ein Formblatt zum Projektantrag bereit. Mit der Beantragung benötigt die Stiftung einen Beleg über die Anerkennung als gemeinnützige Organisation.  Der vollständig ausgefüllte kann Antrag per Brief oder E-Mail eingereicht werden. Bei Nachfragen werden Sie von uns kontaktiert.

 

Bitte richten Sie Ihre Anträge mit Projektbeschreibung an:

 

Landkreis Neunkirchen

Kreisentwicklung und Geschäftsstelle Landaufschwung

Thomas Thiel / Leiter der Stabstelle Landaufschwung

Lindenallee 13

66538 Neunkirchen

Tel: 06824 906-8829

E-Mail: t.thiel@landkreis-neunkirchen.de

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Thomas Thiel gerne zur Verfügung.

 

Die Bewerbungsunterlagen, sowie ausführliche Informationen und Beschreibungen stehen für Sie im Internet zum Download bereit unter:

 

www.zukunft-lknk.saarland

 

Bewerbungsschluss ist der 30.11.2017

 

Mit der Einreichung eines Antrags besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Der Stiftungsrat behält sich die Förderung vor.

 

Nach Abschluss des Projektes sind ein Kurzbericht über den Projektverlauf, sowie einschlägiges Bildmaterial inklusive Übertragung der Nutzungsrechte, zur Veröffentlichung auf der Homepage der Stiftung zu übersenden. Ebenfalls muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.